Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Besatzfische (Lebende Tiere).


Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle mit der Fischzucht Kaiserzander GmbH & Co. KG geschlossenen Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Diese AGB gelten ausschließlich.


§1
Sämtliche Angebote sind freibleibend.
Bestätigte Bestellungen für Lieferungen von Fischen aus eigener Aufzucht brauchen nicht ausgeführt werden, wenn die Leistung durch Krankheit oder höhere Gewalt unmöglich geworden ist, oder wenn dadurch bedingt, der Verkäufer seinen gewöhnlichen Eigenbedarf nicht decken kann. In diesem Fall ist der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.


§2
Die Fische bleiben bis zur völligen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist jedoch befugt, die Fische auch vor Bezahlung im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiter zur veräußern. Macht er davon Gebrauch, tritt er die daraus entstehende Kaufpreisforderung gegen seinen Kunden sicherungsweise an den Verkäufer ab.


§3
Alle Preise (in Euro) sind ohne Skontoabzug und gelten ab Anlage zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Lieferkosten werden gesondert nach Aufwand berechnet. Bei Verzug sind für jeden angefangenen Monat 5 % Verzugszinsen über dem Basiszinssatz zu zahlen.


§4
Das Transportrisiko geht zu Lasten des Käufers, wenn er die Fische ab Anlage übernimmt. Es geht zu Lasten des Verkäufers, wenn dieser den Transport zum Käufer übernommen hat. In diesem Falle garantiert der Verkäufer beim Kauf von lebenden Fischen für lebende Ankunft. Bei begründeten Beanstandungen, z. B. aus Transportschäden, hat der Käufer nur Anspruch auf Herabsetzung des Kaufpreises. Dem Verkäufer ist jedoch freigestellt, Ersatz zu liefern.


§5
Es gilt die beim Verladen festgestellte Fischmenge. Es steht dem Käufer frei, die Mengenermittlung zu überwachen. Bei Lieferung wird die Mengenermittlung durch den Käufer nur anerkannt, wenn diese sofort beim Abladen erfolgt. Bei der Lieferung bleiben Abweichungen bis 10 % in Größe und Stückgewicht vorbehalten.


§6
Der Verkäufer sichert zu, dass nur äußerlich gesund erscheinende Tiere zu Verkauf kommen und keine Anzeichen einer ansteckenden Krankheit erkennbar waren. Aufgrund der Natur der Sache kann für innere Krankheiten und Parasiten nicht gehaftet werden.


§7
Gerichtsstand ist das für den Wohnsitz des Verkäufers zuständige Gericht.


§8
Mängel bei Fischlieferungen müssen sofort beim Be- bzw. Abladen beanstandet werden. Zu einem späteren Zeitpunkt ist dies nicht mehr möglich. Mit obiger Unterschrift werden die AGB der Fischzucht Kaiserzander GmbH & Co. KG anerkannt.

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